Viele werden sich gefragt haben, warum am Freitag, 28. September, eine Sonderausgabe des Unstrut-Journals zugestellt wurde. Grund ist eine Richtlinie des Landesverwaltungsamts in Zusammenhang mit der anstehenden Gemeindefusion zur Landgemeinde „Stadt Dingelstädt“. Die Rahmenbedingungen der Fusion sind im Gesetzentwurf zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 festgelegt. Alle Bürger der betroffenen Gemeinden haben das Recht, sich zu diesem Gesetzentwurf schriftlich zu äußern. Dazu ist der Gesetzentwurf natürlich öffentlich zugänglich, er liegt zum Beispiel in der Verwaltung unserer VG oder auch in der Verwaltung unserer Gemeinde aus und kann dort eingesehen werden. Die Stellungnahmen der Bürger können ebenfalls in den Verwaltungen abgegeben werden oder auch direkt an die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, gesendet werden. Leider hat es die Kommunalaufsicht versäumt, die Informationen zu der Bürgerbeteiligung rechtzeitig vor Drucklegung des letzten Unstrut-Journals an unsere VG weiterzugeben. Um die Fristen zu wahren (die Auslegung beginnt am 1. Oktober) war eine Sonderausgabe des Unstrut-Journals notwendig.
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