Am 22. Januar fand sie erste gemeinsame Sitzung der Gemeindevertretungen unserer Landgemeinde statt. Hier wurden unter anderem die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung der Landgemeinde sowie die Haushaltssatzung beschlossen. Weiterhin wurden auch eine neue Feuerwehr- sowie Feuerwehrentschädigungssatzung, die Friedhofs- und die Friedhofsgebührensatzung verabschiedet. In der Haushaltssatzung sind auch schon einige Maßnahmen für unsere Ortschaft in diesem Jahr festgelegt. Wir werden 2019 in die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik investieren. Hier können aktuell noch Fördermittel abgerufen werden und die Umstellung sollte die Betriebskosten deutlich senken. Weiterhin sollen die Planen für die Festhalle an der Unstrutquelle und die Bestuhlung des Gemeindesaals erneuert werden.
Sehr kontrovers wurde in der ersten Sitzung des Stadtrats über die Friedhofsgebührensatzung diskutiert. Selbstverständlich müssen die Gebühren für die einzelnen Grabarten in allen Ortschaften angeglichen werden. Und es ist auch klar, dass die tatsächlich entstehenden Kosten des Friedhofs zu einem Großteil durch die erhobenen Gebühren abgedeckt sein sollten. In den vergangenen Jahren hatten wir in Kefferhausen eine deutliche Unterdeckung dieses Haushaltspostens. Diese Lücke wurde aus Haushaltsmitteln geschlossen, um eine Erhöhung der Friedhofsgebühren zu vermeiden. Wie bei allen Entscheidungen gibt es auch hier ein Pro (geringere finanzielle Belastung der Bürger) und ein Contra (die Mittel stehen für Investitionen nicht zur Verfügung). Früher oder später wäre eine Anhebung der Friedhofsgebühren aber unumgänglich gewesen. Die Gebühren für die meisten Grabarten bleiben allerdings auch mit der neuen Friedhofsgebührensatzung gleich. Einzig beim Rasengrab erhöht sich die Gebühr, allerdings auch von 600 auf 1.200 Euro, was der Gebühr in den anderen Ortschaften entspricht.
Mit einer Erhöhung der Hundesteuer muss ebenfalls in Zukunft gerechnet werden. Hier bewegen wir uns mit 18 Euro im Jahr an der unteren Grenze der Ortschaften der Landgemeinde.
Erhöhungen von Steuern und Gebühren sind natürlich immer eine bittere Pille für die Betroffenen. Im Sinne der Fairness untereinander ist es aber unumgänglich, dass Steuern und Gebühren in der gesamten Landgemeinde auf einem Niveau angeglichen werden. Es ist auch keinesfalls so, dass hier nur eine Ortschaft die bitteren Pillen schlucken muss (auch wenn man persönlich vielleicht diesen Eindruck hat, denn das eigene Schicksal ist ja meistens das Härteste). Hier müssen alle Beteiligten ein Stück weit Zugeständnisse machen. Die Vorteile der neuen Landgemeinde wiegen diese Zugeständnisse aber bei Weitem auf.