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Ein Bittgesuch Kefferhäuser Bürger

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Ein Bittgesuch Kefferhäuser Bürger

6. Juni 1865 Nachdem um 1860 der Bau der Straße von Dingelstädt über Küllstedt und Wachstedt nach Großbartloff abgeschlossen worden war, wandten sich Einwohner der Gemeinde Kefferhausen am 6. Juni 1865 mit der Bitte an die Regierung in Erfurt, ihnen das bei Nutzung der Straße von Wachstedt bis zum Westerwald auferlegte Chausseegeld teilweise beziehungsweise gänzlich zu erlassen. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut: „Untertänigste Bitte von uns sämtliche Einwohner besonders der Armen von Kefferhausen. Wir leben seit den Jahren, daß die Chaussee von Wachstedt durch den Westerwald erbaut ist, sehr gedrückt, denn wir können die Chaussee nur von Wachstedt bis an die Waldung benutzen zum Fahren, dann müssen wir uns nach den Holzschlägen welche im Walde verkommen richten, und von Wachstedt bis an die Königliche Waldung das wird höchstens eine Achtelmeile sein. Wir müssen aber auf eine halbe Meile Chausseegeld entrichten. Dadurch leben wir schon seit den Jahren sehr gedrückt und besonders die Armen, denn an sich ist die Gemeinde schon sehr arm und hat viele Schulden. Eigentümliches Holz hat die Gemeinde nur ganz Kleinigkeit Heckenes Holz; alles Brennholz, was die Gemeinde braucht, muß aus der Königlichen Waldung hergeschafft werden. Das Holz wird mit jedem Jahr teurer, und man ist fast nicht mehr imstande, es zu bezahlen, und weil wir das Holz stundenweise herholen und das Ackergeschirr sehr wenig ist in hiesigem Orte, so müssen wir Armen das Fuhrlohn um so teurer bezahlen, wollen wir, daß die Fuhrleute das Chausseegeld bezahlen sollen, so werden wir wieder es auf eine doppelte Weise an sie bezahlen müssen. Wir sind also gezwungen, dieses Geld fort zu bezahlen, wenn nicht eine Königliche Regierung uns durch den Erlaß Linderung verschaffen wird. Zwar empfangen wir Armen etwas Holz für den Taxpreis durch Bewilligung einer Königlichen Hochlöblichen Regierung, empfangen aber nicht so viel als wir brauchen sondern müssen auf öffentliche Versteuerung noch dazu kaufen. Nun aber sind die Holzpreise sehr übertrieben, und die Gemeinde muß mit jedem Jahr ärmer werden. Wir bitten darum die Königliche Hochlöbliche Regierung, daß sie uns doch das Chausseegeld teilweise oder gänzlich erlassen wollen." Es folgen nunmehr 13 Unterschriften, und zwar die von: Christoph Bierschenk, Joseph Rau (?), Heinrich Eckardt, Anton Eckart, Johannes Schuchardt, Joseph Jäger, Heinrich Schuchardt, Franz Hupe ,Karl Joseph Raub (?), Engelhart Gundermann, Joseph Gundermann, Melchior Hamel und Heinrich Raub (?). Erst vom 30. September 1865 datiert das Antwortschreiben der Erfurter Regierung, die einem Erlaß beziehungsweise einer Ermäßigung des Chausseegeldes nicht zustimmt, da die Angabe „daß sie Fuhrwerke beim Eintritt in den Westerwald die Chaussee sofort verlassen müßten, nur dann zutreffend sei, „wenn sich der Holzschlag gerade am Eingänge des Waldes von Wachstedt" aus befinde. „Liegt jedoch der Holzschlag", so heißt es im Antwortschreiben der Regierung weiter, „südlicher, so werden, da die Chaussee einen großen Teil der mehrerwähnten Waldung in südlicher und südwestlicher Richtung, und zwar in einer Länge von circa % Meilen durchläuft, die Holzfuhrwerke ohne Zweifel auch die Chaussee, wenigstens auf der Hochebene, so lange irgend möglich benutzen, um die in der Regel nicht sonderlichen Hochwege zu vermeiden. Hiernach ist ein begründeter Anspruch auf Chausseegeld-Ermäßigung resp. Erlaß nicht vorhanden." Mit dieser Nachricht zerschlugen sich die an das Bittgesuch geknüpften Hoffnungen der ärmsten Einwohner der Gemeinde Kefferhausen. Quelle: Kefferhausen und Umgebung
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