Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass in der gesamten Landgemeinde eine Anleinpflicht für Hunde besteht. Auch die Hinterlassenschaften der Hunde bilden zunehmend ein Ärgernis für diejenigen, auf deren Grundstück die Notdurft entrichtet wurde. Auch eine Wiese, die vielleicht nicht eingezäunt ist, befindet sich in fast allen Fällen in Privatbesitz und ist keinesfalls Allmende, und schon gar keine Hundetoilette. Die Beschwerden, die mich zu diesem Thema in den letzten Monaten vermehrt erreichen, kann ich durchaus nachvollziehen. Ich bitte diejenigen, die sich gerade angesprochen fühlen, um etwas mehr Rücksichtnahme.
Appell an (einige) Hundebesitzer
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