Tempus fugit – in weniger als drei Monaten wird die neue Landgemeinde „Stadt Dingelstädt“ Realität sein. Aktuell kann jeder interessierte Bürger, wie in der Sonderausgabe des Unstrut-Journals veröffentlicht, den Gesetzentwurf einsehen und sich dazu äußern. In den Gemeinderäten werden gleichzeitig die Entwürfe der ersten, wichtigsten, gemeinsamen Satzungen diskutiert. Im Januar trifft sich dann der Gemeinderat der Landgemeinde (der Einfachheit halber nenne ich ihn hier den Stadtrat) um diese Satzungen zu beschließen. Der Stadtrat besteht dann für ca. ein halbes Jahr aus allen Ratsmitgliedern der fünf Ortschaften der Landgemeinde. Die Neuwahl der Gremien der Landgemeinde erfolgt Ende Mai, zusammen mit der Europawahl. Bei dieser Wahl werden die Ortschaftsräte, der Stadtrat und der Bürgermeister der Landgemeinde gewählt. Die Bürgermeister der Ortschaften Helmsdorf, Silberhausen, Kreuzebra und Kefferhausen bleiben bis zum Ende ihrer aktuellen Wahlperiode als Ortschaftsbürgermeister im Amt.
Der Ortschaftsrat von Kefferhausen wird dann aus sechs Personen (plus dem Ortschaftsbürgermeister) bestehen. Beim Ortschaftsrat haben alle Personen mit Wohnsitz in der Ortschaft Kefferhausen aktives und passives Wahlrecht. Der Ortschaftsrat kümmert sich um die Angelegenheiten, die ausschließlich die Ortschaft Kefferhausen betreffen.
Haushaltsfragen und alle die gesamte Landgemeinde betreffenden Angelegenheiten werden im Stadtrat entschieden. Beim Stadtrat haben alle Personen mit Wohnsitz in der Landgemeinde aktives und passives Wahlrecht. Es ist auch möglich, sowohl für den Ortschafts- als auch für den Stadtrat zu kandidieren. Der Stadtrat hat 20 Mitglieder, allerdings ist hier für die erste Wahlperiode auch eine Aufstockung der Anzahl der Ratsmitglieder möglich.
Die Sitzverteilung beim Stadtrat ist unabhängig von den Ortschaften. Alle Stimmen aus Dingelstädt, Helmsdorf, Kefferhausen, Kreuzebra und Silberhausen kommen in einen Topf, die Sitzverteilung erfolgt dann nach Anzahl der Stimmen, die ein Wahlvorschlag erhält. Es wäre also auch möglich, dass Ortschaften keine Vertreter im künftigen Stadtrat stellen. Auch die Ortschaftsbürgermeister sitzen nicht automatisch im Stadtrat. In Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, müssen sie vom Stadtrat aber in jedem Fall involviert werden, z.B. durch Einladungen zu den entsprechenden Sitzungen.