Beim Thema Gebietsreform wurde von unserer Landesregierung in den vergangenen Monaten leider mehr Unklarheit als Klarheit geschaffen. Durch das „Einkassieren“ des Vorschaltgesetzes fehlt im Moment eine gesetzliche Grundlage, um Entscheidungen zu treffen. Das Zeitfenster für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden wurde bis zum März des kommenden Jahres verlängert. Dieses Zeitfenster werden wir auch ausreizen, um auf eventuelle gesetzliche Änderungen noch reagieren zu können.
An der grundsätzlichen Einstellung zu diesem Thema hat sich dadurch allerdings nichts geändert. Als beste Option für unsere Gemeinde stellt sich immer noch die Bildung einer Landgemeinde mit den umliegenden Orten dar. Denn leider ist es so, dass unsere Finanzmittel nicht ausreichen werden, um einen Investitionsstau in den kommenden Jahren zu verhindern. So werden, nach den aktuellen Schätzungen, die Schlüsselzuweisungen des Landes im kommenden Jahr um ca. 20.000 € geringer ausfallen als 2017. Diese Lücke wird nur schwer mit der eigenen Steuerkraft der Gemeinde zu schließen sein. Das bedeutet, dass wir den Gürtel wieder etwas enger schnallen müssen und vieles nur notdürftig reparieren können, was eigentlich einer Neuinvestition bedarf.
Eine Landgemeinde wird natürlich nicht, wie von Zauberhand, alle Finanzprobleme der beteiligten Gemeinden lösen. Ein Zusammenschluss lässt nicht plötzlich Manna regnen. Aber nur so haben wir die Möglichkeit, größere Projekte überhaupt in Angriff zu nehmen.